24-Stunden-Betreuung

1. Betreuungsdienstleistungsvertrag
Für die Zeit der Betreuung/Hauswirtschaft stehen Sie als Familie (Auftraggeber) mit dem selbstständigen Betreuer durch einen Betreuungsdienstleistungsvertrag in Verbindung.

2. Büroorganisationsvertrag
Um einen bürokratisch reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, stehen wir den selbstständigen Damen und Herren ab dem ersten Tag in Deutschland in jeglicher Form zur Seite. Wir übernehmen für diese alle relevant erforderlichen Behördengänge, Büroservice und Steuerangelegenheiten. Durch diese Dienstleistungen sind wir mit den selbstständigen Damen und Herren vertraglich verbunden.

Durch die Niederlassungsfreiheit Artikel 49 – 55 (AEUV) ist es möglich, dass europäische Betreuungsdienstleister ihre Leistungen europaweit und somit auch in Deutschland anbieten können. Alle Betreuungskräfte/Hauswirtschafter durchlaufen mit unserer Hilfe alle notwendigen behördlichen Wege und sind in Deutschland am Ende eines Kalenderjahres steuerpflichtig.

Sämtliche Verträge sind 14-tägig ohne jeglichen Grund kündbar.

Rechtlich geht Sonnenschein Betreuungen eine gerade Linie. Wir kennen unsere Rechte und Pflichten und möchten Sie als Familie (Auftraggeber) darauf aufmerksam machen, dass es Ihnen klar sein muss, dass die Betreuungskräfte als selbstständige Unternehmen die Arbeitsmodalitäten bestimmen und eigenverantwortlich tätig sind. Auch wir als Sonnenschein Betreuungen dürfen den selbstständigen Betreuungskräften KEINE Anweisungen geben. Die Dienstleistung der Betreuungskräfte wird nur anhand der erforderlichen Bedarfsanalyse und Ihren persönlichen Bedürfnisse ausgeführt.

Stundenweise Betreuung

Bei einer individuell stundenweisen Betreuung sind alle Familien (Auftraggeber) vertraglich direkt mit Sonnenschein Betreuungen verbunden.